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In dieser Rubrik finden Sie interessante Berichte von Veranstaltungen rund um das Thema "Gemeinsam Wohnen"

Wohnprojekte

Hier kommt eine Karte hin

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Mietshäuser Syndikat: Exkursion zu Collegium Academicum Heidelberg am 15.3.2025 

Die Landesberatungsstelle neues Wohnen und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben eine Exkursion zu einem Projekt nach dem Prinzip des Mietshäuser Syndikats in Heidelberg organisiert.

Neben Wohnprojekten von Mietern und Eigentümern sowie Genossenschaften stellt die Rechtsform des Mietshäuser Syndikats eine weitere Form dar, wie man sich als Wohnprojekt organisieren kann. Dies ist der Grund, warum wir uns als Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsames Wohnen mit dieser Organisationsform aktuell befassen.
Dass wir dazu über die Landesgrenze fahren mussten, ist der Tatsache geschuldet, dass es trotz der schon über 200 Projekte realisierten Projekte, bisher noch keines in Rheinland-Pfalz gibt. Aber es gibt in einigen Städten von RLP bereits Gruppen, die Projekten nach dem Mietshäuser Syndikat evaluieren.

Grundprinzip des Mietshäuser Syndikats:

Es ist ein Dachverband selbstorganisierter Hausprojekte, die sich der Idee des Solidartransfers von bestehenden Altprojekten zu neugegründeten Projekten verpflichtet haben.
Rechtlich basiert jedes Projekt auf einer Haus GmbH mit zwei Gesellschafterinnen: Einem Mieterverein und der Mietshäuser Syndikat GmbH. Der Mieterverein kann weitgehend selbst die Verwaltung und Ausgestaltung des Projekts bestimmen. Nur bei Hausverkauf oder Satzungsänderungen hat das Syndikat ein Vetorecht, damit das Projekt nicht privatisiert werden kann. In allen anderen Fragen kann der Mieterverein frei agieren, er ist aber auch für das Aufstellen eines Finanzierungskonzepts verantwortlich und muss ggf. Direktkredite einwerben oder Eigenleistungen einbringen. In dieser Konstruktion sind die Mieter auch die Besitzer des Hauses, aber eben ohne Veräußerungsrecht und Beteiligung an der Wertentwicklung.

Die Form des Mietshäuser Syndikats ist von der Grundidee einer Genossenschaft sehr nahe, aber ohne die aufwändige Gründung und Fortführung einer Genossenschaft in engen Regularien. Zudem kann das breit aufgestellte Mietshäusersyndikat als bundesweite Dachorganisation Projekte besonders in der Gründungsphase mit Know-How und Kapital unterstützten.

Weitere Informationen und eine Übersicht über alle realisierten und geplanten Projekte sind auf der Webseite https://www.syndikat.org/ zu finden.

Einblicke in das Collegium Academicum (CA) Heidelberg

Die Exkursion begann mit einem Vortrag in der großen Aula des CA. Engagierte studentische Bewohner*innen präsentierten die Entstehungsgeschichte und das Konzept des Projekts. Nach dem Vortrag folgte eine Führung, die von den Studierenden begleitet wurde. Dabei konnten die Teilnehmenden einen guten Eindruck von gemeinschaftlich genutzten Flächen, wie auch den privaten WGs bekommen – vielen Dank noch einmal an die Studierenden des CA für die Einblicke, die wir gewinnen konnten!

Die Führung bot einen direkten Einblick in das Leben im Collegium Academicum. Besonders auffällig war die konsequente Umsetzung gemeinschaftlicher und nachhaltiger Prinzipien:

• Wäscheständer stehen nicht in den Wohnungen, sondern sind vor dem Waschsalon aufgereiht.
• Zahlreiche Fahrräder an den vielen Ständern zeigen die umweltfreundliche Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner.
• Die Barrierefreiheit wird angestrebt, ist jedoch nicht überall vollständig umgesetzt – etwa ist die Fahrradwerkstatt nur über eine schmale Treppe erreichbar.
• Die Gartenanlage beeindruckte mit ihrem Permakulturanteil, der sich noch im Aufbau befindet.

Historie und Architektur des Collegium Academicum

Das Projekt hat eine lange Entwicklungszeit von 13 Jahren hinter sich. Interessanterweise sind die ursprünglichen Gründerinnen und Gründer aufgrund dieser langen Dauer nicht selbst eingezogen. Das Gebäude selbst überzeugt durch seine nachhaltige Architektur: Es handelt sich um einen modernen Holzbau mit einer großen Photovoltaikanlage.

Eine Besonderheit ist, dass die 4 WG-Zimmer einer 80qm großen WG von den Bewohnern fast ohne Werkzeug von 7 auf 14qm vergrößert bzw. verkleinert werden können. Dies ist ohne Trockenbau und Baufirma in Eigenarbeit möglich. Allerdings bedeutet größeres eigenes Zimmer immer auch entsprechend weniger Gemeinschaftsfläche der WG. Jede WG entscheidet selbst, ob wie groß der gemeinsame Raum und wie klein oder groß die eigenen Zimmer sind. Die WG, die wir besuchen durften, hatte sich für 4 kleine und viel Gemeinschaftsfläche entschieden. Die Miete für ein WG-Zimmer ist mit 375€/Monat warm unabhängig von der eigenen Zimmergröße und liegt für Heidelberger Verhältnisse auf einem sehr guten Preisniveau, v.a. wenn man die zusätzlichen Möglichkeiten durch die Gemeinschaftsflächen berücksichtigt.

Finanzierung des Projekts

Die Finanzierung des Projekts wurde ausführlich erläutert. Diese setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen: Ein zentraler Baustein und die Voraussetzung, ein Projekt auf Basis des Mietshäuser Syndikats zu gründen, ist eine Eigenkapitalquote von 25%. Diese wurde im CA durch viele kleine und große Kreditgeber von nachrangigen „Direktkrediten“ erreicht und durch Eigenleistung von Bewohnenden und aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis. Dazu kamen erhebliche Fördermittel der Stadt Heidelberg (studentischer Wohnraum), der KfW (z.B. für den Energiestandard KfW 40+) und von Land und EU. Dazu spielte das Mietshäuser Syndikat eine wichtige Rolle bei der Anschubfinanzierung und dem notwendigen finanziellen Know-How, um das Ganze auf die Beine zu stellen.

Im Ergebnis wird 250 Student*innen Wohnraum geboten mit Warmmieten von 375€/Monat. Darin sind auch Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie einer großen Aula für Feiern, Garten, Waschraum etc. abgedeckt.

Wann eignet sich ein des Mietshäuser Syndikats für Wohnprojekte?

• Wenn Eigenkapital in Form von Direktkrediten und/oder in Form von Eigenleistungen eine ausreichende Basis sind, um günstige Bankkredite zu erhalten.
• Wenn alte/renovierungsbedürftige Häuser günstig erworben werden können oder vererbt/verschenkt werden.
• Wenn auf Fördertöpfe zurückgegriffen werden kann, z.B. für die energetische Sanierung, Denkmal, geförderte Wohnungen etc.
• Wenn hohe Kosten für das Grundstück über eine Erbpacht abgemildert werden.

Die sehr hohen Kosten von Neubauten in größeren Städten würden aufgrund der aktuellen Zinsen zu hohen Mieten in den Anfangsjahren führen, wenn die Kredite überwiegend zu Markkonditionen finanziert werden müssten und nur geringe Anteile von Eigenleistung möglich sind. Solche Projekte würden sich aktuell nur schwer nach dem Muster des Mietshäuser Syndikats entwickeln lassen.

Im nächsten Online Gesprächsforum der LAG GeWo RLP am 28.4.2025 um 17:00 Uhr hat das Mietshäuser Synikat zum Thema..

Austausch und Inspiration: Mietwohnprojekt-Vernetzungstag mit Malu Dreyer am 15.2.2025 in Koblenz

Die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Wohnen (LAG GeWo RLP e.V.) richtete mit zwei Mietervereinen aus Koblenz am 15.2.2025 das zweite Vernetzungstreffen von Mietwohnprojekten aus. Aufgrund der spannenden Themen und Malu Dreyer als „Special Guest“ am Nachmittag war die Veranstaltung ein voller Erfolg. Aufgrund der großen Nachfrage musste die Anmeldung schon nach wenigen Tagen gestoppt werden, da sie ausgebucht war. (Übrigens: Wenn Sie als LAG-Mitglied den LAG Newsletter abonniert haben, werden Sie immer als erstes über Veranstaltungen direkt per E-Mail informiert)

Austausch

Das Treffen startete mit einem lebendigen Austausch zu fünf Themen am Vormittag. In Arbeitsgruppen diskutierten und bearbeiten die ca. 40 Teilnehmer*innen folgende Themen:
* Finanzierung von Gemeinschaftsräumen
* Auswahl der Mietparteien bei Neubezug und Nachbelegung
* Unterstützung Neuer Wohnformen auf Mietbasis durch die Kommunal-Politik
* Forderungen an die Politik zur besseren Unterstützung von Mietwohnprojekten
* Verstetigung der Wohnprojektidee: Ein gemeinsames WIR entwickeln

Ganz am unteren Ende des Artikels finden sich die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen als Anhang

LAG 2025 02 15

Foto: vom LAG-Vorstand mit Gästen (von li.nach re.): Burkhard Ebbing , Christine Holzing, Gerrit Gaidosch (Landesberatungsstelle), Petra Hassinger-Maß, Malu Dreyer (Ministerpräsidentin a.D.), Hans-Dieter Villmow, Gisela Querbach

Inspiration: Malu Dreyer teilt ihre Erfahrungen aus dem Schammatdorf in Trier 

Am Nachmittag teilte Malu Dreyer ihre langjährigen Erfahrungen aus dem inklusiven Wohnprojekt Schammatdorf in Trier. Seit 40 Jahren steht dieses Quartier mit ca. 130 Wohneinheiten und rund 300 Bewohnern für gelebte Nachbarschaft und soziale Durchmischung. 

„Jeder lebt hier sein Leben, aber in der Gemeinschaft von hilfsbereiten Nachbarn“, betonte Malu Dreyer. Besonders schön sei, dass Kinder hier „viele Omas“ hätten – ein Beispiel für das generationenübergreifende Miteinander. Schon während ihrer Zeit als Ministerpräsidentin war es für sie und ihren Mann, der zeitweise Oberbürgermeister der Stadt Trier war, immer wieder entspannend, im Schammatdorf einfach „die „Malu und der Klaus“ zu sein, inmitten einer bunten Nachbarschaft. Nach ihrem Rücktritt als Ministerpräsidentin freut sie sich, wieder mehr Zeit für ihren persönlichen Beitrag zur Gemeinschaft zu haben „Ich lebe jetzt ganz normal im Dorf.“ Sie zeigt sich sehr dankbar, dass die Gemeinschaft viele Jahre mitgetragen hat, in denen sie wenig zur Arbeit im Dorf beitragen konnte, da sie beruflich keinen Spielraum hatte. Toleranz und Gelassenheit auch in Bezug auf das Engagement im Wohnprojekt gehört laut Malu Dreyer mit zu den wichtigsten Prinzipien für langfristig gelingende Wohnprojekte.
Malu Dreyer nahm in ihrer empathischen und begeisternden Art die Teilnehmer mit in den Wohnprojektalltag durch viele anschauliche Beispiele, wie z.B. zum Thema Nähe und Distanz die Erkenntnis: „Wenn der Dorf-Sheriff nebenan wohnt, macht es keinen Spaß!“

In der anschließenden ausführlichen Diskussion wurde deutlich, dass frühzeitige Konfliktlösung, Toleranz und die Anpassung an neue Herausforderungen entscheidend für den langfristigen Erfolg gemeinschaftlicher Wohnprojekte sind. Die Teilnehmenden waren sich einig: Mit guten Konzepten und der Unterstützung von Politik und Verwaltung können Vereine und Initiativen selbstbestimmt und erfolgreich agieren.

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Anhang: Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen 

Arbeitsgruppe 1  -  Finanzierung von Gemeinschaftsräumen

5 Personen, die deren Wohnprojekte noch in der Planung sind, tauschten sich über Förderungsmöglichkeiten aus:

  • Mit den jeweiligen Wohnbaugesellschaften gemeinsam Förderungsmöglichkeiten prüfen.
  • Bei mindestens 50% Anteil von geförderten Wohnungen (mit Wohnberechtigungsschein/WBS) ist auch die Förderung des Gemeinschaftsraums möglich. So lassen sich die Mietkosten deutlich verringern.
  • bei der Infrastrukturbank (ISB RLP) eine Förderung prüfen; diese ist grundsätzlich für Miet- und Eigentumsprojekten möglich.

Wie kann man Mieter verbindlich/nachhaltig an Finanzierung beteiligen?

  • Miete der Gemeinschaftsflächen als Teil der Gesamtmiete?
 Dies ist die für viele Projekte die präferierte Form, setzt aber die Bereitschaft des Vormieters/ der Wohnungsgesellschaft voraus. Die ist oft nicht der Fall, da die Mieten bzw. Nebenkosten dadurch erhöht werden und dies nicht im Interesse der Vermieter liegt bzw. den Spielraum der möglichen Mieteinnahmen aus Vermietersicht negativ beeinflussen kann. Zudem behandeln Wohnbaugesellschaften Häuser für Wohnprojekte oft wie „normale Mietshäuser“, d.h. die Mieter zahlen nur für die eigene Wohnung, alle zusätzlichen Gemeinschaftsflächen müssen separat organisiert und gemietet werden, z.B. über eine Vereinskonstruktion.
  • Bei großen Unterschieden / finanziellen Möglichkeiten in Wohnprojekten prüfen, ob kreative Finanzierungsformen helfen können, die diese Unterschiede berücksichtigen. Hier könnte das Bieterverfahren, wie bei stattVilla e.V. in Mainz genutzt, ein Vorbild sein. In Kurzform ist dieses Verfahren in der Präsentation zu Lärmschutz beschrieben, die auf der LAG Webseite heruntergeladen werden kann.
  • Für Vereine und selbst für Wohneigentümergemeinschaften ist eine rechtsichere Regelung, die eine dauerhafte Übernahme/Teilung der Kosten von Gemeinschaftsflächen sicherstellt, nur schwer zu erreichen, da einige Grundsätze des Mietrechts, wie auch das Eigentumsrechts, solche Regelungen angreifbar machen.
  • Nachhaltige und rechtssichere Vereinbarungen lassen sich in alternativen Rechtsformen von Wohnprojekten erreichen, wie z.B. bei Genossenschaften oder in einer GmbH & Co KG Konstruktion als Rechtsform des Wohneigentums.

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Arbeitsgruppe 2  -  Auswahl der Mietparteien bei Neubezug und Nachbelegung

12 Personen stellten die Herausforderungen zu dem Thema zusammen:

… Wie könnte ein faires Verteilungssystem bei Erstbezug aussehen … Wie könnten gezielt junge Menschen angesprochen werden?... wie engagierte Mitbewohner:innen finden, die sich aktiv in die Gemeinschaft einbringen. Einige haben schlechte Erfahrungen gemacht mit Menschen, die einfach nur eine Wohnung gesucht haben. Das gilt insbesondere für Wohnprojekte die in einer Stadt mit einem hohen Mietspiegel und Wohnungsknappheit angesiedelt sind

Einige Wohn-Projekte und das Netzwerk Frankfurt haben sich Gedanken gemacht, wie eine Zielbelegung möglich sei

z.B. Webseite: Tipps & Tricks für Inserate inklusiver Wohnprojekte | WOHN:SINN

z.B. der Mieterverein StattVilla https://stattvilla-mainz.de

z.B. Das Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen hat einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung entwickelt und weitere Materialien. https://www.gemeinschaftliches-wohnen.de 

Die Beteiligten teilen den Auswahlprozess einer guten Nachbelegung in vier Phasen ein.

  1. Phase: Abstimmung des Projektbedarfes
  2. Phase: Bewerbung der freien Wohnung
  3. Phase: Auswahlprozess
  4. Phase: Onboarding des neuen Bewohners

Zu 1. Abstimmung des Projektbedarfs:

Für eine gute Entscheidung einer passenden Nachbelegung ist es essentiell die Projektbedarfe abzusprechen und die Rahmenbedingungen zu überprüfen. Dies spart insbesondere in der Auswahlphase viel Ärger und Arbeit. 

Folgendes ist zu prüfen:

  • Gibt es einen Bewohner, der in die freie Wohnung ziehen möchte?
  • Wie viel Zeit gibt es laut Kooperationsvereinbarung mit dem Investor für Nachbelegung und wer muss in die Entscheidung einbezogen werden
  • Welche Rahmenbedingungen hat die frei gewordene Wohnung
    • Wohnberechtigungsschein?
    • Wohnungsgröße, Lage usw.

Wurden diese Schritte überprüft können sich die Projektbewohner Gedanken über ihre*n zukünftigen Traummitbewohner*in machen anhand des vorgegebenen Rahmens:

  • Wird gerade ein spezifischer Bedarf im Projekt benötigt? (z.B. Aktualisierung der Webseite, Gartenpflege usw.)
  • Gibt es besondere Wünsche z.B. eine Familie mit Kindern oder ein bestimmtes Alter

Die gerade genannten Punkte bilden den Rahmen und das Fundament der Bewerbung der Wohnung und sollten immer wieder berücksichtigt und überprüft werden, ob die oben gemachten Vereinbarungen sich im Prozess der Bewerbung und der Auswahl wiederfinden.

Außerdem ist es wichtig in dieser Phase Zuständigkeiten für die weiteren Phasen zu formulieren. Soll sich ein Arbeitskreis um die Bewerbung und Eingang der Bewerbungen kümmern. Ab wann ist die Gruppe involviert. Macht es Sinn Zeitslots für Vorstellungsgespräche vorab mit dem Bewohner*innen für einen längeren Zeitraum abzusprechen, damit möglichst viele Menschen Zeit haben.

Zu 2. Bewerbung der freien Wohnung:

Bevor eine Bewerbung der Wohnung in der Öffentlichkeit erfolgt, sollte folgendes geprüft werden:

  • Gibt es auf der Warteliste einen passenden Kandidaten für eine Nachbelegung
  • Gibt es seitens der Kooperationsvereinbarung ein Vorschlagsrecht seitens des Investors

Anschließend sollte eine ansprechende Anzeige anhand der in Phase 1 aufgestellten Kriterien erfolgen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Persönliche Kontakte
  • Aushänge
  • Wohnprojektportale
    • Wohnportal RLP
    • Bring Together
    • WG Gesucht
    • Eurotopia
  • Zeitung
    • Bezahlte Anzeige
    • Bericht über das Wohnprojekt mit Nennung der freien Wohnung
  • Nicht zu empfehlen ist Ebay Kleinanzeigen.

Dabei sollte in der Anzeige klar formuliert sein in welcher Form eine Interessensbekundung stattfindet. Per Telefon? Email? Was sollen die Bewerber*innen bei einer Interessensbekundung nennen? Welche Informationen werden für eine erste Betrachtung der Interessierten benötigt. Ist dies unklar wird die zuständige Person ggf. mit schwammigen Anzeigen oder anrufen überschwemmt und muss anschließend weitere Infos einholen. Umso klarer die Anzeige, desto differenzierter die Interessensbekundungen.

Zu 3: Auswahlprozess

Die wichtigste Voraussetzung im Auswahlprozess ist es immer zu überprüfen, ob sich die Person an der Finanzierung der Gemeinschaftsräume z.B. durch Vereinsmitgliedschaft beteiligen möchte. Ist dies nicht der Fall sollte direkt ein Ausschluss erfolgen. Hierbei ist es wichtig deutlich zu machen wie wichtig dies für die Gemeinschaft ist. Mietervereine müssen sich hier selbst schützen da die Mitgliedschaft im Verein nie an den Mietvertrag selbst rechtlich gekoppelt sein kann. Ist man hierbei nicht sorgsam kann es passieren, dass man diverse Mieter im Wohngebäude hat, die sich nicht an der Finanzierung der Gemeinschaftsräume beteiligen, was langfristig zum eingehen jeder Mietervereinsinitiative führt.  

Ist diese Voraussetzung erfüllt können die Interessensbekundungen anhand der in Phase 1 bestimmen Kriterien abgeglichen werden und interessante Bewerber zu persönlichen Gesprächen eingeladen werden. Gibt es ein Gästeraum kann auch ein Probewohnen als finale Entscheidungsphase vereinbart werden. Um sicherzustellen, dass ein ernsthaftes Interesse da ist, kann das Ausfüllen eines Bewerbungsbogens oder ein Patensystem zur Begleitung des Interessierten ein guter Weg sein.

In der Auswahlphase sollte vorab geklärt sein wie über die Bewohnerauswahl entschieden wird

  • Mehrheit
  • Konsens
  • Konsent
  • Vetorechte

Zu 4: Onboarding neuer Bewohner

Die Einführung des neuen Bewohners ist mindestens genauso wichtig, wie die Auswahl. Nur wer die Strukturen gut kennt, kann sich auch gut darin einbringen.

Denkbar wäre z.B. hier:

  • Patensystem
  • Einführung in die Kommunikationskanäle
  • Begrüßungsfest
  • Interner Webseitenbereich bzw. Cloud mit vergangenen Besprechungsprotokollen
  • Vorstellung der Arbeitsgruppen

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Arbeitsgruppe 3 – Unterstützung Neuer Wohnformen auf Mietbasis durch die Kommunal-Politik (Wie sieht das in den einzelnen Kommunen aus? Freud und Leid)

Die 10 Teilnehmenden kennen die entscheidende Bedeutung der kommunalen Ebene bei der Realisierung von Wohnprojekten. Auf Bundes- und Landesebene werden die Rahmenregelungen, insbesondere für das Bauen und die Finanzierung festgelegt; die konkreten Entscheidungen für oder gegen ein Wohnprojekt werden jedoch immer von den Stadt- und Gemeinderäten vor Ort getroffen.

Die Teilnehmer:innen berichten, dass bei Kontakten mit Kommunal-Politik und -Verwaltung das gemeinschaftliche Wohnen auf Interesse stößt, aber bei der konkreten Umsetzung dann doch nach herkömmlichen Mustern verfahren wird. Diese konservative Ausrichtung wird auf den mangelnden Bekanntheitsgrad von Wohnprojekten zurückgeführt; sie haben bei den Räten häufig noch einen Exotenstatus. Städtische Grundstücke sind knapp und werden in der Hoffnung auf direkte Einnahmen eher als Gewerbeflächen angeboten. Darüber hinaus treten die Kommunen nicht als Bauherren oder Vermieter auf, sondern sind an kommunalen Wohnbau-Gesellschaften oder -Genossenschaften beteiligt. Im Kreis Ahrweiler fehlt ein gemeinwohlorientiertes Wohnbauunternehmen völlig. Private Investoren scheuen in der derzeitigen Marktsituation eine Zusammenarbeit mit Wohnprojektinitiativen. In Koblenz gibt es mit der Koblenzer Wohnbau eine entsprechende GmbH, aber auch dort sind die Entscheidungsprozesse zwischen den Beteiligten (Stadtrat, Stadtverwaltung und Wohnbau) langwierig und erscheinen nicht immer transparent.

Als erfolgreiches Beispiel wird vom Kloster Allerheiligenberg in Lahnstein berichtet, bei dem ursprünglichen Eigentümer (Kirche) und Kommune das gemeinsame Interesse hatten, eine geeignete Nachnutzung in einem profanierten Klostergebäude unter Denkmalschutz sicherzustellen und Leerstand zu vermeiden. Mit einem umfangreichen Konzept und intensiven Verhandlungen konnten die privaten Investoren Eigentümer und Kommune überzeugen und erhielten den Zuschlag deutlich unter Marktpreis. Es ist ggf. beabsichtigt, die derzeitige Rechtsform in eine Genossenschaft zu überführen.

Empfehlungen:

  • Laufende Kontaktpflege bei Verwaltung und Politik (=Parteien) und Vorteile des gemeinschaftlichen Wohnens vermitteln
  • (wichtige) Einzelpersonen (Stadtplaner, Bürgermeister usw.) als Fürsprecher gewinnen
  • Frühzeitig geeignete Objekte (Leerstand, Konversion usw.) recherchieren und Interessenlage der Beteiligten erkunden (Stakeholderanalyse), mit dem Ziel ein Konzept anzubieten, das möglichst viele Interessen berücksichtigt (win-win).

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Arbeitsgruppe 4 – Forderungen an die Politik zur besseren Unterstützung von Mietwohnprojekten

·        Verstärkte Förderung von Wohnprojekten zur Miete

·        Gewährleistung von kontinuierlicher Arbeit der LAG für gemeinschaftliche Mietwohnprojekte, in denen sich Menschen gegenseitig unterstützen

·        Priorisierung bei Bearbeitungen der Anträge von Mietwohnprojekt-Bauträgern

·        Mitwirkung der LAG beim Verfassen von Förderbedingungen für Mietwohnprojekte

·        Landesförderung kommunaler Wohnbaugesellschaften, weil nur diese Mietwohnprojekte ermöglichen

·        Landesförderung von Gemeinschafträumen für Mietwohnprojekte mit einer Sozialquote von 30 % und nicht nur für solche mit 50%

Drüber hinaus:

·        Bürostelle zur Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaft e.V. - Kontinuität der Arbeit

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Arbeitsgruppe 5 -  Verstetigung der Wohnprojektidee: Ein gemeinsames WIR entwickeln

10 Menschen aus unterschiedlichen Miet-Wohnprojekten tauschten sich über ihre Erfahrungen, ihre ungelösten Fragen und ihre Problembewältigungsstrategien aus.

… da gibt es Wohnprojekte die sind 25 Jahre alt mit älterwerdenden Personen, die sich aufgrund körperlicher Schwächen nicht mehr für das Projekt engagieren können … Mieterwechsel bringt tatkräftige Leute ins Projekt, aber auch Menschen, die nichts damit zu tun haben wollen … immer wieder Thema ist das unterschiedliche Engagement der Mitglieder

  • Wie schaffen es Wohnprojekte, viele Bewohnerinnen und Bewohner zum aktiven Miteinander zu bewegen und ungeliebte Aufgaben zu übernehmen?
  • Wie schaffen es Wohnprojekte über Jahre hinweg, die Ideen zum gemeinsamen Gestalten des Projektes im Bewusstsein aller zu verankern?
  • Wie schaffen es Wohnprojekte, eine Kultur von Begegnungen zu schaffen, die die Zughörigkeit stärken und trotzdem zwanglos sind? (unverbindliches WG-Feeling)
  • Wie schaffen es Wohnprojekte nach außen hin zu „strahlen“?

Was gemeinsame Aktionen dazu beitragen könnte:

  • Feste feiern
  • Nach den Arbeitstreffen und Meetings einen Snack für Alle anbieten
  • Tägliches Jour fix (z.B. Zeitung lesen, 11:00 Uhr Kaffee)
  • Filmabende / Spieleabende initiieren
  • Spontane einberufene Treffen, ohne lange Vorausplanung
  • Gemeinsam Eva Stützels: „Der Gemeinschaftskompass“ lesen
  • Gemeinsam ein „Leitbild“ erarbeiten und wenn eines vorhanden ist, regelmäßig überarbeiten
  • Arbeitstreffen oder Treffen einrichten, die nicht optional sind

Was Digitalisierung dazu beitragen könnte:

  • Eine digitale App zur schnellen Kommunikation mit allen. Z.B. „Padlatt“, „Task Card“, „Slack“, „Signal“
  • „posten“: z.B. ich bin da und koche Kaffee
  • „posten“: z.B. wer möchte heute mit mir ….

Was eine entsprechende Architektur dazu beitragen könnte:

  • Gemeinschaftsräume einsehbar für alle (große Fenster)
  • Gemeinschaftsräume im EG
  • Laubengänge, auf denen man sich begegnet

Was gruppendynamische Prozesse dazu beitragen könnten:

  • Um Hilfe bei Arbeitseinsätzen bitten - ggf. direkt ansprechen
  • Eine neue Gruppe bilden, die als „Kernzelle“ wirkt
  • Rotationen der Verantwortlichen
  • Die Erkenntnis, dass man niemanden zu was zwingen kann
  • Frustrationen aushalten
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